Natürlichen Personen bieten wir Beratung im Bereich des Schweizer Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht
Da MCS-Betroffene auf Grund ihrer Erkrankung oft nicht mehr arbeitsfähig sind, erteilen wir ausserdem telefonisch Auskünfte im Bereich des Schweizer Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrechts: z.B. SKOS, IV und EL.
Der Verein MCS-Haus kann jedoch keine Mandate übernehmen, weil das nicht in sein Tätigkeitsbereich (vgl. Statuten) fällt.
Juristische Personen – Sponsoring
Die Jahres-Mitgliedschaft einer jur. Person bzw. jedes Sponsoring von Firmen (ab Fr. 500.-) belohnen wir auf Wunsch mit Bannerwerbung auf unserer Website www.mcs-haus.com
Beworbenen Produkte von Sponsoren dürfen jedoch nicht in Widerspruch zu den empfohlenen Produkten und Materialien des Vereins MCS-Haus stehen.
Sponsoren (Spende ab Fr. 100.-) profitieren zusätzlich ebenfalls 1 Jahr lang von kostenloser telefonischer Beratung (siehe oben).
Gönner und Kleinspenden
Der Betrieb des Vereins MCS-Haus ist mit zeitlichen und finanziellem Aufwand verbunden.
Zeigen Sie uns Ihre Wertschätzung und Sympathie, indem Sie unsere Tätigkeit unterstützen.
Wir freuen uns über Kleinspenden zur freien Verwendung.