Im Zeitraum zwischen 2000-2020 stiegen die Durchschnittsmieten in der Schweiz  gemäss Mietpreis-Index um rund 30%.

Es geht hier vorliegend nicht um MCS-Betroffene, die das Glück haben, Geld und ein Eigenheim zu besitzen, sondern um jene, welche auf Grund ihre Erkrankung ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben und mittellos geworden sind.
Konkret: Zu den während 20 Jahren  von Behörden geforderten Mietzinslimiten von

  • Fr. 800.– für eine Einzelperson (Sozialhilfe, Gemeinde Ingenbohl)

  • Fr. 1’100.– für zwei Personen (Sozialhilfe, Gemeinde Ingenbohl)

  • Fr. 1’250.– im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL)

war für Betroffene MCS-gerechter Wohnraum nie mietbar!

Werden die Relationen im staatlichen Schweizer Sozialversicherungsbereich noch gewahrt?
Man darf sich auch die Frage stellen, ob in der Schweiz die Relationen im Sozialversicherungsbereich noch stimmen.
Die Höhe einer IV-Minimalrente beträgt Fr. 1’260.– pro Monat bzw. Fr. 15’120.– pro Jahr (Stand: 2025). Vom Schweizer Stimmvolk wurde zwar die 13. AHV-Rente angenommen, aber eine 13. IV-Rente gibt es keine!
Setzt man die Krankenkassenprämien (Pauschale) für eine Einzelperson mit Ergänzungsleistungen (EL) im Kt. Schwyz ein, so entsprechen diese Fr. 490.- pro Monat rund 39% (!) der vorerwähnten IV- oder AHV-Minimalrente.

Von vielen PolitikerInnen einfach ignoriert und von den Medien über Jahre totgeschwiegen: Vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2020 wurden die anrechenbaren Mietkosten bei den Ergänzungsleistungen kein einziges Mal angepasst, obwohl die Mietzinsen in diesem Zeitraum rund 30% stiegen! Das führte dazu, dass Schweizer EL-EmpfängerInnen die massiv gestiegenen Mietkosten über ihren sonst schon bescheidenen Lebensbedarf zusatzfinanzieren mussten.

Während die “Gesundheitskosten” praktisch jährlich stiegen und weiter steigen …
… , gab es beim zentralen Thema Wohnkosten während 20 Jahren keine Anpassungen an die Markt-Realität. Warum nicht? Weil in diesem Bereich keine wirtschaftlich starke Interessen-Lobby aus Pharmafirmen, Krankenkassen etc. besteht?
Die Kritik könnte noch relativiert werden, wenn der Staat bzw. die öffentliche Hand selber Wohnraum zum geforderten Günstig-Preis angeboten hätte oder anbieten würde! Dies ist im Kt. Schwyz jedoch nahezu nicht der Fall.

Im reichen Kt. Schwyz (über 5 x soviele Millionäre wie Sozialhilfeempfänger) ist der soziale Wohnungsbau (ausser bei Alters- und Pflegeheimen) inexistent!
Wenn nicht MCS-betroffene AHV- und IV-Rentner es im Kt. Schwyz bereits schwer haben, Wohnraum zum behördlich vorgeschriebenen Tarif zu finden – so ist es für hochgradig MCS-Betroffene praktisch unmöglich!

Der Verein MCS-Haus will solche inakzeptablen Verhältnisse ändern.

Quellenübersicht

Thema Quelle Hinweis
Mietpreis-Index Schweiz 2000–2020 Bundesamt für Statistik (BFS), Mietpreisindex BFS Mietpreisindex
Mietzinslimiten Ingenbohl Gemeinde Ingenbohl, Richtlinien Sozialhilfe Gemeinde Ingenbohl
IV-Minimalrente 2025 Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) BSV IV-Renten
Krankenkassenprämien mit EL Kanton Schwyz Amt für Gesundheit Kanton Schwyz Kt. Schwyz EL-Krankenkassenprämien
Mietkosten EL-Anpassung 2001–2020 BSV, Bericht zu den Ergänzungsleistungen

BSV EL-Bericht

Millionärsdichte Kanton Schwyz Datenbank des Kt. Schwyz

Datenbank des Kt. Schwyz

 

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